Forum-Gewerberecht

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Schönen guten Tag, Frau Seiwert! ..... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

In den Gewerbearchiven der letzten 1 bis 2 Jahre, vor allem aber auch in der Ausgabe 06/2005 sind mehrere ausführliche Abhandlungen und Entscheidungen enthalten. Darunter auch eine des BVerfG (Ausgabe 06/2005 S. 246), mit der die Anordnung der sofortigen Vollziehung gerügt und das gesamte Verfahren an das VG zur Entscheidung zurückgewiesen wurde.

Glücklicherweise hatte ich mit diesen Sachen noch nichts zu tun und kann mich in der Sache nicht äußern. Die Tendenz der Abhandlungen geht m. E. jedoch in die Richtung, dass, wie auch vom Kollegen Wiesemeier ausgeführt, die Gewerbeanmeldung erst einmal entgegenzunehmen und zu bestätigen ist. Im nächsten Schritt ist dann, soweit die Geschichte auch nach Landesrecht nicht zulässig ist, ein Untersagungsverfahren gegen den Betreiber durchzuführen.

Hier haben wir gute Erfahrungen damit gemacht, bisherige verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen in Kopie anzufordern und zur Akte zu nehmen. Dieses führt dazu, dass vor allem in relativ "junger" Rechtsprechung im Rahmen einer künftigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, die ja bei Ihnen im Raum stehen dürfte, die eigene Entscheidung vom zuständigen Verwaltungsrichter besser nachvollzogen und auch gestützt werden kann.

Der Kollege Wiesemeier wird Ihnen hierzu sicherlich auch noch einiges an Unterlagen schicken können.



Gepostet am 08.07.2005 um 07:54 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
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