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» Was sagt der Finanzminister zur Ferneinwirkung? «

Ist hier nicht nur eine Begriffsverwirrung vorhanden ?

Beleglos ist eine potentielle Ferneinwirkung im Zeitpunkt der Einwirkung!
Sobald ich dann aber wieder einen Beleg erstelle (zwangsläufig beim "Auslesen"), ist der Vorgang dokumentiert ?!?

Dementsprechend ist es gar nicht beleglos, sondern nur eine temporäre Verschiebung, genauso wie bei Einstellungen mit einem Testgerät vor Ort. Auch diese erschienen, wenn relevant, erst auf dem Streifen.
Relevant: Alles was mit dem Geldkreislauf zu tun hat.
Unrelvant: Rest, zB: Änderungen an der Gewinnmusik und am Sound allg. -> ja auch sowas geht per Ferneinwirkung !
gruss



Gepostet am 22.08.2008 um 14:04 von:
Benutzer: eric
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=26817#post26817


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