Forum-Gewerberecht

» Nachhilfelehrer «

Hi,

der Nachhilfeunterricht ist zweifelsfrei ein Gewerbe.

Bei uns sind diese Institute (Betriebe) alle angemeldet. Die einzelnen Lehrer sind m.E. keine Gewerbetreibenden, da sie ihre Leistung dem Institut anbieten und nicht der Öffentlichkeit. Sie sind zwar keine Arbeitnehmer im eigentlichen Sinne, aber dem Institut gegenüber weisungsgebunden und insofern abhängig. Der Gewerbetreibende ist somit das Institut als Nachhilfeorganisation.

Viele Grüße
A. Thien



Gepostet am 22.08.2008 um 12:06 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=26812#post26812


Beitrags-Print by Breuer76