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Hallo !

Folgender Sachverhalt:

Habe einen Nachhilfelehrer, der beim Studienkreis GbR (vgl. [URL]www.nachhilfe.de[/URL] ) auf Honorarbasis tätig ist. Der Betreffende ist Student des Lehramtes (Biologie / Informatik Sekundarstufe II) und unterrichtet lt. dem Vertrag zwischen ihm und dem Studienkreis monatlich jew. 10 Stunden Mathe und Englisch sowie 13 Stunden Biologie und erhält hierfür 18 € je 90 Minuten.

Der Nachhilfelehrer möchte kein Gewerbe anmelden. Er und sein Arbeitgeber sind der Meinung, dass hier eine Tätigkeit vorliegt, die nicht zur Gewerbeanmeldung gebracht werden muss. Die beiden beziehen sich hier auf § 6 Abs. 1 GewO – Unterrichtswesen bzw. das hier ein freier Beruf vorläge sodass eine Gewerbeanmeldung nicht notwendig sei. Keiner der beim Studienkreis beschäftigten Lehrer ist hier angemeldet.

Ich bin der Meinung (aufgrund des Urteils des BVerwG v. 01.07.1987) das hier keine freiberufliche Tätigkeit und insbesondere keine Tätigkeit im Sinne des § 6 Abs. 1 GewO vorliegt, sodass hier eine Anmeldung aller Nachhilfelehrer des Studienkreises zu erfolgen hat.

Liege ich denn damit richtig oder habe ich irgendetwas nicht bedacht?  Kopfkratz  
Würde mich über Meinung, Erfahrungen oder Ratschläge freuen...



Gepostet am 22.08.2008 um 11:45 von:
Benutzer: *noob*
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