Forum-Gewerberecht

» Gogo-Tänzerinnen §33a-pflichtig? «

Hej aus Hamm,

die Gogos würde ich auch nicht unbedingt unter 33a packen. Aber das mit den Autowascherinnen in einer Disko, das ist cool und erlaubnispflichtig. Meist reichen die Notausgänge doch so gerade eben aus.

Deshalb meine Frage: Was für ein Auto waschen die denn dann in dem Laden?  Kopfkratz  

Und kann ich mein Auto auch bringen?  großes Grinsen  



Gepostet am 22.02.2006 um 23:33 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2672#post2672


Beitrags-Print by Breuer76