Forum-Gewerberecht

» Anmeldung von Windkrafträdern ausserhalb des Hauptsitzes der Firma? «

 Moin    Moin   aus Thüringen,

mal am Rande noch eine ergänzende Info:

Neben der Frage der gewerberechtlichen Beurteilung von Windparks, spielt die Thematik auch im Steuerrecht eine Rolle und zwar bei der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages.
Mit der Leitsatzentscheidung des Bundesfinanzhofes - Urteil vom 04.04.2007, Az.: I R 23/06 [URL=http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Ger
icht=bfh&Art=en&sid=&nr=12823&pos=0&anz=1]   [/URL] - wurde die frühere Praxis, dass die Gemeinde mit dem Geschäftssitz i. S. des [URL=http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__12.html]§ 12 Satz 2 Nr. 1 AO[/URL] ca. 50 % des Gewerbesteueraufkommens bekommt und die anderen 50 % auf die Gemeinden mit den einzelnen Standorten fallen, aufgehoben. In Ermangelung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an den einzelnen Standorten verneinte der BFH die Zerlegung auf die einzelnen Standortgemeinden, so dass nun nur der Hauptsitz-Gemeinde etwas ins Stadtsäckel fließt ... Ein Bejahung der Anzeigepflicht i. S. des § 14 GewO für die einzelnen Standorte der Windkraftanlagen würde übrigens daran nix ändern.
- siehe hierzu auch die aktuelle [URL=http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610099.pdf]BT-Drucksache 16/10099 vom 07.08.2008[/URL] -



Gepostet am 19.08.2008 um 06:26 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=26692#post26692


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