Forum-Gewerberecht

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 Moin    Moin   aus Thüringen an die Ostsee,

herzlich  Willkommen   im Forum, Kollege Michaelis!

Wenn der Gewerbetreibende (Inhaber) und die Anschrift von "Hochseilgarten" und "Klettercafe" identisch sind, wäre gemäß [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html]§ 14 Abs. 1 Nr. 2[/URL] GewO eine Gewerbeummeldung zur Erweiterung des Geschäftsgegenstandes vorzunehmen.
Nur wenn die beiden Geschäftsanschriften von einander abweichen würden (z. B. Musterstraße 1 Hochseilgarten, Musterstraße 3 Restaurant) käme eine weitere Gewerbeanmeldung (für eine Zweigniederlassung oder für eine unselbständige Zweigstelle) in Frage.



Gepostet am 18.08.2008 um 17:28 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=26688#post26688


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