Forum-Gewerberecht

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Nachtrag -nach Rüffel durch meine Kollegin  anbeten  
Ich gib ja zu, habe zu pauschal geantwortet, hier ist zu differenzieren, näheres siehe den Ausführungen von meiner Kollegin. Wir haben es hausintern ausdiskutiert und ich gebe ihr absolut recht. Nicht jedes GoGoGirl ist automatisch der [B]erlaubnispflichtigen[/B] Schaustellung unterzuordnen.  Heul  



Gepostet am 22.02.2006 um 14:22 von:
Benutzer: Hubert Steinmetz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2665#post2665


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