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[quote][i]Original von Amber[/i]
   

Wenn das Unternehmen ausschließlich für das Essemble tätig ist und mit denen auch einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat, ist das dann nicht Bewachung mit eigenem Personal und damit gewerberechtlich uninteressant?[/quote]

...genau darauf wollte ich hinaus.
Wird jedoch mehr als das Ensemble bewacht, sieht die Sache schon anders aus. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, ob das Enseble selbst als Veranstalter fungiert.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 15.08.2008 um 11:39 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=26629#post26629


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