Forum-Gewerberecht

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Es ist ja nicht so als wenn heute nur eine neue Frage aufgekommen wäre:

Nochmals ein Hallo aus Herzogenrath!

Ein niederländisches Bewachungsgewerbe, das im Besitz einer niederländischen Erlaubnis für diese Tätigkeit ist, möchte mit einem niederländischen Essemble mitreisen und die Bewachung der Veranstaltungen im Bundegebiet vornehmen. Eine Veranstaltung ist auch 100 Meter hinter der Grenze in unserem schönen Städtchen.

Meine kurze Frage:
Darf dieses Unternehmen diese Tätigkeit der Bewachung im Bundesgebiet ohne Einschräkungen ausüben? Weiß jemand etwas zu diesem Thema. Die Firma will sich, wie gesagt, hier nicht niederlassen sondern nur vorrübergehend seine Dienste im Rahmen der Gastspiele eines Essembles ausüben.

Nochmals Dank für Antworten!

Jürgen Weinberg



Gepostet am 14.08.2008 um 15:18 von:
Benutzer: hayabusa63
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=26607#post26607


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