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» Gogo-Tänzerinnen §33a-pflichtig? «

Hallo Liebe Kollegen und ein freundliches "Hallo" aus Mönchengladbach,

Ich hab mal ne Frage. In einer Großraum-Diskothek in unserer Altstadt sollen jetzt neben den German-Dream-Men an Altweiber auch öfter mal Gogo-Tänzerinnen und halbnackte Auto-Wäscherinnen auftreten. Meines Erachtens handelt es sich doch bei beidem um eine Zurschaustellung von Personen, oder?

Im Landmann/Rohmer hab ich nix genaues gefunden....

Für die Antworten sage ich jetzt schon....  Danke  



Gepostet am 22.02.2006 um 13:40 von:
Benutzer: ferdinho
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2660#post2660


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