Forum-Gewerberecht
» Gogo-Tänzerinnen §33a-pflichtig? «
Hallo Liebe Kollegen und ein freundliches "Hallo" aus Mönchengladbach,
Ich hab mal ne Frage. In einer Großraum-Diskothek in unserer Altstadt sollen jetzt neben den German-Dream-Men an Altweiber auch öfter mal Gogo-Tänzerinnen und halbnackte Auto-Wäscherinnen auftreten. Meines Erachtens handelt es sich doch bei beidem um eine Zurschaustellung von Personen, oder?
Im Landmann/Rohmer hab ich nix genaues gefunden....
Für die Antworten sage ich jetzt schon....
Gepostet am 22.02.2006 um 13:40 von:
Benutzer: ferdinho
Der Original-Beitrag :
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