Forum-Gewerberecht

» Frauenbund will Markt veranstalten «

   

nachdem es sich um keinen gewerblichen Markt handelt, ist auch Titel IV der Gewerbeordnung nicht anwendbar, sonderen lediglich das Sonn- und Feiertagsgesetz. Inweiweit die Gemeinde da Ausnahmemöglichkeiten hat, entzieht sich meiner Kenntnis.



Gepostet am 11.08.2008 um 11:45 von:
Benutzer: stillingb
Der Original-Beitrag :
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