Forum-Gewerberecht
» Frauenbund will Markt veranstalten «
nachdem es sich um keinen gewerblichen Markt handelt, ist auch Titel IV der Gewerbeordnung nicht anwendbar, sonderen lediglich das Sonn- und Feiertagsgesetz. Inweiweit die Gemeinde da Ausnahmemöglichkeiten hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Gepostet am 11.08.2008 um 11:45 von:
Benutzer: stillingb
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=26543#post26543
Beitrags-Print by Breuer76