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 Moin   zusammen

Mal wieder ein Spezialproblem aus Rosenheim.
Der Frauenbund einer Gemeinde will einen karitativen Markt veranstalten und dort selbstgemachte Marmelanden, Kuchen und sonstiges in dieser Richtung veranstalten und zwar an einem Sonntag.
Der Erlöß soll gespendet werden. Es sind keine Gewerbetreibenden dabei, ausschließlich Privatpersonen.

Letztes Jahr wurde dieser " Markt " auch schon mit Zustimmung der Gemeinde abgehalten, allerdings ohne Wissen des Landratsamtes.

Gibt es eine Möglichkeit, dass die Veranstaltung mit den Marktprivilegien durchgefürt werden kann? Finde weder im Gesetz noch im Komentar was dazu und die Kollegin ist auch ratlos.

Bin mal wieder am Ende meines begrenzten Wissens angelangt.  Weißnicht  

Vielen Dank im voraus  Heul  



Gepostet am 11.08.2008 um 10:21 von:
Benutzer: Andrea Feiertag
Der Original-Beitrag :
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