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[quote][i]Original von Kramer-Cloppenburg[/i]

Auch wenn die Bezeichnung "der Vollstrecker" mir außerordentlich sympatisch vorkommt, kann ich dessen Auffassung leider nicht teilen.  Heul  [/quote]

Hallo Herr Kramer,
ist mir schon fast peinlich, schon wieder der kleine Regentänzer.  großes Grinsen  
Ich find übrigens "der Vollstrecker" auch irgendwie "nett" und teile seine Meinung schon irgendwo.

Begriffe wie "gut", "schlecht" oder "is ja nur nen Cover-Musiker" sind ungeeignet, weil subjektiv. Ein Mensch, der sich der Musik widmet, egal ob es meinem Geschmack entspricht oder nicht, ist doch eher erst einmal "Künstler" und damit gem. § 6 GewO nicht Gewerbetreibender. Wie das zitierte Urteil ausführt "Das Wesentliche der künstlerischen Betätigung ist die freie schöpferische Gestaltung ...". Also ein gewisser Umfang "eignen" werkens muß schon vorhanden sein .....
Damit unterliegt m.E. die ges. [b]musikalische Tätigkeit[/b] und [b] deren[/b] Verwertung nicht der GewO.

Indes wo der Zusammenhang des künstl. Schaffens ansich und dem Verkauf von Postern etc. liegt entzieht sich mir. Oder anders gesagt, was hat der Handel mit allerlei "Zierrat" mit dem ureigensten, künstlerischem Schaffen zu tun? Er ist davon rel. unabhängig und zählt m.E. nicht mehr zur (gewerbefreien) Kunst.
Insoweit sehe ich hier auch die notwendige Gewerbeanmeldung (für den Einzelhandel der Fan-Artikel) und im Falle der Zuwiderhandlung ein Bußgeldverfahren.

Mal ne andere Frage, wird der Handel mit all den Sachen (Poster, Tassen, Schals ....) tatsächlich von der Band betrieben? Oder doch von einem Dritten?

Gruß
Ralf



Gepostet am 21.02.2006 um 23:11 von:
Benutzer: Raindancer
Der Original-Beitrag :
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