Forum-Gewerberecht
» Gewerbeausübung während Bewährungszeit «
[quote][i]Original von pmcolonia[/i]
Zitat von Raindancer: "Hier bin ich nun sprachlos. Sorry, bitte nicht mißverstehen."
Habe ich das wirklich falsch verstanden?[/quote]
Hallöle,
ich glaub wir reden aneinander vorbei, meine Bitte bezog sich auf meine "freche" Bemerkung zur Sprachlosigkeit.
Ich habe hier Urteile, die auf eine vorhandene und zukünftige Gewerbeausübung bezugnehmen, höchst selten gesehen. Wenn ein Richter in der Urteilsbegründung tatsächlich im Einzelfall ausführt, dass ein Berufs-(Gewerbe-)verbot [b]nicht[/b] in Betracht kommt, werde ich dem wohl in diesem Falle folgen müssen.
Nur, gesehen habe ich sowas noch nicht.
Eine Betrugsstraftat in Ausübung des Gewerbes sehe ich als gewerberelevant und schwerwiegend an.
Seid ihr mehrheitlich tatsächlich der Auffasung, dass eine Untersagung des Gewerbes, in dem der Betroffene die Straftat beging, aufgrund der Bewährung nicht in Betracht kommt, wenn der Betroffene eine Entschuldigung für die Straftat oder "Besserungserklärung" vorbringt?
Gruß
Ralf
Gepostet am 21.02.2006 um 19:26 von:
Benutzer: Raindancer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2636#post2636
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