Forum-Gewerberecht

» Wanderlager ohne Nennung des Veranstaltungsortes «

Mir liegt eine Mitteilung eines Bürgers vor, wonach er von einem Unternehmen (TV B. Nord, Bremen, abgekürzt um keinen Namen zu nennen) eine Gewinnmitteilung aufgrund einer Rubbellosteilnahme bekommen haben. 250,00 € gibt es in bar dazu einen Präsent. Leider handelt es sich um eine "Bustour", d.h. der Gewinn wird nicht hier ausgezahlt.

Ich vermute mal das ein Wanderlager dahintersteckt, aber machen kann ich nichts (nicht bei uns und auch der Anbieter ist nicht von hier). Ist es sinnvoll hier die Wettbewerbszentrale zu informieren.

Hat das eigentlich auch was mit Lotterierecht zu tun?



Gepostet am 21.02.2006 um 16:24 von:
Benutzer: C. Schröder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2630#post2630


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