Forum-Gewerberecht
» Untersagung erlaubnisfreier Betriebe «
Hallo zusammen,
bei einem Seminar in Münster haben wir heute darüber diskutiert, wie man mit der Untersagung von Betrieben umgeht, die ab dem 01.07.05 erlaubnisfrei allerdings noch im Besitz einer Konzession sind.
Der Großteil war der Auffassung, dass man bei nunmehr erlaubnisfreien Betrieben ausschließlich § 35er Verfahren durchführen würde.
Nach § 34 GastG gilt die Erlaubnis aber auch nach Gesetzesänderung.
Hat jemand eine Idee was nun?
Gruß
Michael Fechner
Gepostet am 07.07.2005 um 18:31 von:
Benutzer: Michael Fechner
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