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Hallo,
habe auch gleich nochmal eine Frage. Jemand will sich selbständig machen mit Wellness. Dies ist ja nun ein weiter Begriff. Auf Nachfrage will er Massagen anbieten. Er kommt dazu ins Haus. Nun meine Frage:
Der Beruf Masseur fällt unter § 6 GewO. Nun ist er aber kein gelernter Masseur, sondern hat nur Lehrgänge besucht und einige Qualifikationen erreicht. Zählt das auch drunter? Ich tue mich da schwer  Kopfkratz  

Viele Grüße ihollstein



Gepostet am 25.07.2008 um 09:41 von:
Benutzer: ihollstein
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=26295#post26295


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