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Soweit reine Kranken - und Altenpflege erbracht wird ist keine Gewerbeanmeldung nötig.
Bei anderen Betreuungsleistungen (Ohne Kranken- und Altenpflege)
also nur Einkaufen, Behördengänge, Wohnung säubern usw.= ist es Gewerbe.

Man muss also genauer hinterfragen.


Gruß aus Thüringen

Renate



Gepostet am 24.07.2008 um 17:31 von:
Benutzer: Renate Jacob
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=26282#post26282


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