Forum-Gewerberecht

» Eigenwerbung einer Band «

Hallo aus Neuss,

ich empfehle zum Thema Musiker als freier Beruf die Abhandlung im Gewerbearchiv 1994, S. 393 ff.

Hiernach unterliegt auch die Coverband dem Künstlerbegriff. Der Autor stellt zurecht die Frage, wem es zusteht, darüber zu befinden, wann Kunst Kunst ist. Musiker klassischer Musik covern auch!!!

Also m.E. Finger Weg von Musikern jeglicher Art und erst recht von Auslegungsversuchen ob die Darbietung höherer oder niederer Art ist. Die Kunstfreiheit basiert auf Artikel 5 Abs. 3 GG und nicht auf der Gewerbeordnung. Da gehört sie auch nicht hin.

Die Auslegung können wir immer noch den Finanzbehörden überlassen.

Zum eigentlichen Thema; Verkauf von eigenen Fanartikeln:

Wer will denn im Einzelfall den Umfang der Tätigkeit ermitteln? Und ab welchem Umfang beginnt denn dann das Verlassen der Bagatelltätigkeit?

Es ist doch hier nicht Aufgabe der Ordnungsbehörde regulierend einzugreifen. Wer soll denn durch ein Eingreifen geschützt werden?

Es gibt noch genug Bereiche, in denen wir sinnvolle Gewerbeüberwachung betreiben können.

In diesem Sinne fühle ich mich versucht, Kollegen Wiesemeyers Spruch zu "covern" :
"Immer schön .... ."


Jürgen Schmitz



Gepostet am 21.02.2006 um 15:32 von:
Benutzer: OJ Neuss
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2628#post2628


Beitrags-Print by Breuer76