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ich glaube, zumindest was den Podologen betrifft liegen sie falsch...
ich denke auch dieser muss sich gewerberechtlich anmelden, denn er übt ja Fußpflege, wenn auch medizinische, aus.. also wir unterscheiden in der Gewerbeanmeldung meines Wissen bei der Bezeichnung zwischen kosmetischer und medizinischer Fußpflege.. bei der Bezeichnung "Podologe" handelt es sich ja nur um eine Person, die eine bestimmte Berufsbezeichnung aufgrund einer bestimmten Ausbildung verwenden darf.... vor Jahre hatten wir uns mit der Materie gezwungener maßen ein Mal beschäftigt...bei Bedarf könnte ich den Vorgang suchen...
Gruß aus Frankenthal (Pfalz)



Gepostet am 24.07.2008 um 14:14 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=26274#post26274


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