Forum-Gewerberecht

» Preisauszeichnung auf Trödel-, Jahr- und sonstigen Märkten «

Hallo aus Schwentinental,

SI     diese Marktbeschicker bieten dem Endverbraucher gewerbs- oder regelmäßig (auf diesen Märkten) ihre (Neu)Waren an und unterliegen damit der PangV ( [URL=http://bundesrecht.juris.de/pangv/__1.html]§ 1[/URL] )[URL=http://bundesrecht.juris.de/pangv/__4.html]
§ 4 der PangV[/URL] bestimmt eben ausdrücklich, dass u.a. [I]Waren, die auf [U]Verkaufsständen[/U] oder in [U]sonstiger Weise sichtbar ausgestellt[/U] werden, durch Preisschilder oder Beschriftung der Ware auszuzeichnen sind [/I].
Da der Begriff der Waren nicht eingeschränkt ist, sind eben alle Waren gemeint, egal, ob alt oder neu. Nun und auch ein Klapptisch kann danach ein Verkaufsstand sein.



Gepostet am 23.07.2008 um 12:59 von:
Benutzer: Manfred Milbrodt
Der Original-Beitrag :
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