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Hi aus Herzogenrath,

Pinegger verweist ja darauf, dass nach Auffassung des Bayrischen Staatsministerium für Wirtschaft.Verkehr und Technologie dies auch für juristische Personen gilt, wenn einer der GF oder ein längerfristig gebundener Mitarbeiter das Kriterium der höheren Bildung erfüllt.

Gilt dies auch für NRW, bisher ist mir nichts anderes bekannt??

Gruß vom Westzipfel

Hartmut Fries



Gepostet am 18.07.2008 um 09:08 von:
Benutzer: Hartmut Fries
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