Forum-Gewerberecht

» Spielersperre, Spielsucht «

   


Danke PlayJ!  anbeten   Hab also nicht das Dümmste geschrieben! großes Grinsen   großes Grinsen  


Das Problem mit dem Datenschutz sehe ich auch. Es stellt sich halt die Frage, ob unter dem Gesichtspunkt "Beschaffungskriminalität wg. Spielsucht" hier nicht ein Eintrag in eine Sperrdatei erfolgen kann, ohne den Datenschutz zu verletzen bzw. von Amts wegen. Weißnicht  

Vielleicht hätte sich dieser Spieler nicht eintragen lassen. Vielleicht hätte aber das Ordnungsamt einen Vermerk in der Sperrdatei veranlassen können. Statt Ordnungsgeld! großes Grinsen  


Hier könnte z.B. auch eine Zusammenarbeit zwischen den Suchtberatungsstellen und den Aufstellern erfolgen.

Vielleicht muss man das Thema auch verstärkt unter dem Gesichtspunkt der Aufstellerhaftung für einen pathologischen Spieler gesehen werden.

Wer weiß schon genau, wo der Weg in der Haftung hingeht? Nebenbei gesagt, wäre das wahrscheinlich auch der einzige Weg alle Aufsteller dazu zu bewegen, an der Sperrdatei mitzuwirken. Also zum eigenen Schutz gegen Regressansprüche.

Das Thema wird bestimmt noch heiss diskutiert werden. großes Grinsen  


 Danke  



Gepostet am 16.07.2008 um 14:52 von:
Benutzer: magnum
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=26041#post26041


Beitrags-Print by Breuer76