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Es ist im Prinzip nicht anders zu verfahren, wie hier bereits dargestellt.
Die Erlaubnis nach 34 c würde ich aber keinesfalls vor der Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes erteilen.
Es ist als Kriterium der Zuverlässigkeit zu sehen.
Gruß aus Thüringen
Renate
Gepostet am 16.07.2008 um 09:42 von:
Benutzer: Renate Jacob
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=26023#post26023
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