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Hallo Kollegen,

ich brauche mal schnelle Hilfe.

Folgende Konstellation: Freizeitzentrum mit Gaststätte. Gaststätte ist verpachtet. Jetzt besteht Streit zwischen dem Verpächter und dem Gastwirt. Der Verpächter hat jetzt in den Fitnessbereich eine Schankanlage gestellt. Hier bekommen die Teilnehmer/Nutzer der Freizeitbereiche Getränke. Diese müssen nicht bezahlt werden, da jeder Nutzer einen Gutschein für ein Freigetränk erhält.

Der Fall drängt sehr und ich gehe ab Montag in Urlaub und habe keine Zeit mehr mich durch das Gesetz zu wühlen. Kann mir jemand sagen, ob es sich hier um ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe handelt.



Gepostet am 07.07.2005 um 17:19 von:
Benutzer: C. Schröder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=260#post260


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