Forum-Gewerberecht

» Wochenmarkt: Treuen Marktbeschicker nach 50 Jahren des Platzes verweisen? «

Hallo und Gruß aus dem schönen Gütersloh,

zu dem Thema wollte ich mal fragen, ob es in Ihrer Kommune nicht eine Wochenmarktsatzung oder so etwas ähnliches gibt. Meistens gibt es nämlich sowas, nur keiner erinnert sich daran...
Vielleicht wäre es ansonsten gut und hilfreich mal darüber nachzudenken, ob Sie sich nicht mal eine "basteln". Ich könnte -wenn Bedarf besteht- unsere Satzung mal zum Download bereitstellen.

Da steht immer auch so Einiges drin von wegen Verhalten auf dem Wochenmarkt und Zuweisung von Standplätzen, Anordnungen durch die Marktaufsicht, etc.
Wenn der Markthändler dann mal ein offizielles Schreiben kriegt mit Rechtsgrundlagen aus der Satzung und leichter Androhung von Konsequenzen dann merkt er vielleicht, dass es ernst wird und wird ein bisschen geschmeidiger. So jedenfalls meine Erfahrung.

Dann noch frohes Schaffen..
   



Gepostet am 15.07.2008 um 08:27 von:
Benutzer: Volker K.
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=25975#post25975


Beitrags-Print by Breuer76