Forum-Gewerberecht
» Gewerbeausübung während Bewährungszeit «
von der Delme,
habe auch schon ähnliche Fälle gehabt
Dabei ist es immer zu einer Einzelfallentscheidung gekommen. Aber erst einmal wurden Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet, damit die Herrschaften wissen, das auch von anderer Seite Reaktionen und "Sanktionen" möglich sind. Einmal hat der Richter im Urteil mit angeführt, dass dieses Urteil nicht zu einem Berufs- oder Gewerbeverbot führen soll. Damit war für uns alles klar. Im anderen Fall haben wir auch den Bewährungshelfer, welcher oft mit bestellt wird, für die Entscheidungsfindung herangezogen. Alles in Allem warten wir aber mit der Einstellung unseren Verfahrens auch bis zum Ablauf der Bewährungszeit. Einen Fall habe ich noch vor Gericht, der hat aber auch überhaupt nicht zur Darlegung einer möglichen künftigen Zuverlässigkeit beigetragen
.
Bis demnächst in diesem Theater
Gepostet am 20.02.2006 um 11:46 von:
Benutzer: BE-DE
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