Forum-Gewerberecht

» Wochenmarkt: Treuen Marktbeschicker nach 50 Jahren des Platzes verweisen? «

In unserer Stadt findet jeden Dienstag und Freitag der Wochenmarkt statt.
Vor der Innenstadtsanierung im letzten Jahr, konnten die Markthändler ihre Stände auf dem größeren Willy- Brandt- Platz und in der Innenstadt aufbauen. Der Alte Markt, der ja eigentlich als Marktplatz immer vorgesehen war, wurde nicht in Anspruch genommen. Während der Innenstadtsanierung fand der Wochenmarkt allerdings auf dem Alten Markt statt, einigen Marktbeschickern, auf Grund seiner Lage, zuwider. Eine bei den Bürgern der Stadt durchgeführte Umfrage ergab eine Paktsituation. Die eine Hälfte wollte den Markt auf dem Alten Markt, die andere Hälfte wollte ihn gerne wieder auf dem Willy- Brandt- Platz und in den Innenstadt zurück haben.
Derzeit findet der Wochenmarkt auf dem Alten Markt statt und ein kleiner Teil zieht sich bis in die Innenstadt.
Einige Markthändler sind mit dieser Entscheidung nicht ganz einverstanden, da Sie der Meinung sind, aufgrund ihres anderen Stellplatzes nun Nachteile zu haben.
Ein Marktbeschicker kommt seit 50 Jahren auf den hiesigen Wochenmarkt und wehrt sich vehement gegen die neue Stellplatzsituation. Auch ist er immer einer der ersten, der am Meckern ist.  schimpf   Eine Umsetzung seines Wagens, um zu sehen, ob er dort besser gelaunt ist, sieht die Verwaltungsleitung hier allerdings nicht vor. Vielmehr haben Sie nun uns gefragt, ob die Möglichkeit bestehen würde, diesen Händler, der seit 50 Jahren den hiesigen Markt beschickt, des Platzes zu verweisen.
 Weißnicht  
Meine Frage nun, ob das so einfach überhaupt geht. Ich bin neu im Gewerbeamt und auch im Forum und hoffe auf zahlreiche Erfahrungen und Anregungen.
 Danke  



Gepostet am 14.07.2008 um 09:29 von:
Benutzer: Anika Bergmann
Der Original-Beitrag :
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