Forum-Gewerberecht

» Gewerbeausübung während Bewährungszeit «

[quote][i]Original von pmcolonia[/i]
An Raindancer: Oberstes Prinzip ist die Einzelfallentscheidung. Man kann als Ordnungsbehörde nicht daran vorbei den Sachverhalt selbst zu bewerten. Dies kann man nur im Einzelfall tun. Wenn der Gesetzgeber den Schluß gewollt hätte, jede Verurteilung aufgrund einer im Rahmen der Gewerbeausügung verübten Straftat sei auch gleichermaßen ein absoluter Grund für eine Gewerbeuntersagung, hätte er wohl kaum den § 35 Abs. 3 Nr. 3 GewO geschaffen.[/quote]

Wie ich in meinem Beitrag ausführte: "[i]...eine Straftat führt nicht zwangsläufig zur Untersagung und manche Straftaten sind ohnehin höchst gewerbe-unrelevant.[/i]"
Ich habe nirgends gesagt das jede Straftat ein absoluter Grund zum Eingriff ist. Jedes Gewerbeverfahren ist ein Einzelfall - richtig! Trotzdem werden bestimmte Sachverhalte, bei eingehender Würdigung aller Aspekte - auch der [b]für[/b] den Betroffenen wirkenden, zwangsläufig zur Untersagung bzw. Widerruf führen. Die Strafakte [u]muss[/u] dazu eingesehen werden - nur aufgrund des Urteils entscheidet hier keiner.(Wäre m.E. auch unzulässig). Derartige Fälle werden auch im Gespräch mit den Kollegen und der Leitung betrachtet und entschieden (interne Dienstbesprechung unserer Gruppe).
Nebenbei: An ein Strafurteil, dass sich mit dem Gewerberecht und einem Berufsverbot beschäftigt, könnt ich mich momentan nicht erinnern - allenfalls mal ein Verbot der Beschäftigung Jugendlicher in einschlägigen Verfahren. MiStra haben wir der Vorschrift entsprechend und "schlechte" Erfahrungen mit Staatsanwaltschaften habe ich in all den Jahren noch [u]nicht[/u].
Vor dem gewerberechtlichen Eingriff (Untersagung, Widerruf ...) steht immer erstmal die Feststellung der gewerberechtl. Unzuverlässigkeit, die aus einer Abwägung [b]aller für und gegen[/b] den Betroffenen sprechenden Sachverhalten (incl. Anhörung) folgt.
Bei Betrug im Gewerbe sehe ich die Waagschale indes eher und zumeist in Richtung Gewerbeeingriff wandern.
So und nicht anders war mein Beitrag zu verstehen. Sollte ich mich mißverständlich formuliert haben, täte mir das leid. Rechtsstaat ist für mein Verständnis nicht nur ein Wort, sondern eine Regel an der meine Entscheidungen zu messen sind.



Gepostet am 19.02.2006 um 02:22 von:
Benutzer: Raindancer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2592#post2592


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