Forum-Gewerberecht

» Gewerbeausübung während Bewährungszeit «

Es scheint ein organisatorisches Problem zu sein, wenn keine Mitteilungen ankommen. Ein Staatsanwalt (und seine Mitarbeiter natürlich auch) kennt selten die kommunalen Zuständigkeiten. Insofern könnte eine direkt Kontaktaufnahme mit der zuständigen Geschäftsstelle Wunder bewirken.
[B]Hier kommen regelmäßig Mitteilungen an![/B]

Für die weitere Diskussion zu diesem Thema möchte ich aber daran erinnern, dass wir hier auf einem öffentlichen Board sind!

Gruß aus dem Nordern der Republik
- Schönes Wochenende ! -



Gepostet am 17.02.2006 um 11:16 von:
Benutzer: SE-Schwarzarbeit
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2588#post2588


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