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» Gewerbeausübung während Bewährungszeit «

Hallo,

sehr interessante Diskussion.

@Herrn Kirchhammer:  Respekt   für Ihre Ausführungen. Eine Frage macht sich allerdings die ganze Zeit bei mir breit: Wie belegen Sie die Aussage, dass die Strafaussetzung zur Bewährung prinzipiell zugunsten des Gewerbetreibenden gewertet werden [u]muss[/u]? Haben Sie diesbezüglich ein entsprechendes Urteil oder einen entsprechenden Kommentar?

Wenn ich mich recht erinnere, sagt das BVerwG dazu, dass die Strafaussetzung zur Bewährung Prognosewirkung haben [u]kann[/u]. Das gleiche sagt mein Kommentar.

Nun bin ich mir aber nicht ganz sicher, ob Sie Ihre unsprüngliche, mehrfache und sehr bestimmte Aussage in Ihrem letzten Beitrag nicht selbst relativieren?! Ja, oder?! In dem Fall hat sich meine Anfrage dann erledigt.

Nichts für ungut.

Schöne Grüße und schönes Wochenende
A. Thien



Gepostet am 17.02.2006 um 10:57 von:
Benutzer: Antonia Thien
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https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2587#post2587


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