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» Prüfung der Zuverlässigkeit bei §34c «

Ein fröhliches Hallo nach Niedersachsen,

na da will ich mal aufschreiben, wie ich das in Thüringen mache:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem GZR
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Anfrag beim Amtsgericht = Schuldnerverzeichnis
= Insolvenzabteilung
- Anfrage bei der Staatsanwaltschaft zu möglichen lfd.
Ermittlungsverfahren
- Anfrage bei Wohnsitzgemeinde= Medelbehörde zur Bestäti-
gung der Personalien
= Kasse zu möglichen
Steuerschulden
- Anhörung der IHK

So - das muss dann reichen.
Hat der Betroffene private Schulden ohne eine EV abgegeben zu haben, erfahren wir das nicht. Auch ein Insolvenzverfahren kann einem ohne Anfrage durch die Lappen gehen.


Viele Grüße aus dem derzeit sonnigen Thüringen

Renate Jacob



Gepostet am 09.07.2008 um 14:50 von:
Benutzer: Renate Jacob
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=25839#post25839


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