Forum-Gewerberecht

» kurzfristiges Vermieten von Zimmern «

Bei der Privatzimmervermietung[B] in Feriengebieten [/B]wird in aller Regel nicht nur die bloße Vermögensnutzung vorliegen. Der typische Privatzimmervermieter bietet sein/e Zimmer einem wechselnden Personenkreis zur kurzfristigen Nutzung an, er sorgt dafür, dass sein Angebot im Zimmerverzeichnis/-nachweis erscheint und einem breiteren Publikum bekannt wird. Er etnfaltet damit eine tätigkeit, die wegen des ständigen und schnellen Wechsels der Mieter das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß erheblich überschreitet und außerdem häufig noch mit persönlichen Arbeitsleistungen wie Frühstück oder Reinigung der Wäsche verbunden ist.

Der Bundesfinanzhof hat dazu übrigens mal festgestellt, dass die Vermietung eienr Ferienwohnung einen Gewerbebetrieb dann begründet, wenn eine für kurzfristiges Wohnen voll eingerichtete und ausgestattete Wohnung in einem Feriengebiet im Verband mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen anderer Wohnungseigentümer liegt, zu einer einheitlichen Wohnanlage gehört und wenn die Werbung für kurzfristige Vermietung an laufend wechelnde Mieter und die Verwaltung einer für die Wohnanlage bestehenden Feriendienstorganisation übertragen wurde. Andererseits hat das BVerwG (GewA 1977, S. 62) auch schon entschieden, dass die Vermietung einer einzeln gelegenen Ferienwohnung im Feriengebiet, die weder hotelmäßig genutzt noch hotelmäßig zur Vermietung angeboten wird, noch keinen Gewerbebetrieb begründet. Ein häufiger Wechsel der Mieter reicht allein nicht aus, um einen Gewerbebetrieb anzunehmen. Die Verwaltungsarbeit, auf die der häufige Mieterwechsel hinweist, hält sich noch im Rahmen intensiver Vermögensverwaltung.

Vielleicht so: Die kurzfristige Vermietung von Zimmern und Wohnungen kann noch nicht als gewerblich angesehen werden, wenn nicht mehr als 8 Betten vermietet werden und außer einer etwaigen Bereitstellung von Geschirr, Bettzeug und Endreinigung keine zusätzlichen Leistungen wie Frühstück oder Zimmerreinigung erbracht werden.



Gepostet am 09.07.2008 um 10:15 von:
Benutzer: Sigi2910
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