Forum-Gewerberecht
» kurzfristiges Vermieten von Zimmern «
[B]Hallo Frau Feiertag,[/B]
ich sehe es ebenso wie Frau Bresgen und Herr Schuster.
Es liegt ein Gewerbebetrieb vor, da zu der bloßen Gebrauchsüberlassung an Dritte besondere Umstände, wie hier ein ständiger Wechsel und/oder Serviceleistungen (Frühstück/Reinigung), hinzukommen.
Beste Grüße
Petra Mohnes
Gepostet am 08.07.2008 um 17:39 von:
Benutzer: Petra Mohnes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=25783#post25783
Beitrags-Print by Breuer76