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[B]Hallo Frau Feiertag,[/B]

ich sehe es ebenso wie Frau Bresgen und Herr Schuster.

Es liegt ein Gewerbebetrieb vor, da zu der bloßen Gebrauchsüberlassung an Dritte besondere Umstände, wie hier ein ständiger Wechsel und/oder Serviceleistungen (Frühstück/Reinigung), hinzukommen.

Beste Grüße
Petra Mohnes



Gepostet am 08.07.2008 um 17:39 von:
Benutzer: Petra Mohnes
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https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=25783#post25783


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