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» kurzfristiges Vermieten von Zimmern «

    Kollegin Feiertag,

ist es nicht genau umgekehrt? Die langfristige Vermietung ist doch tendenziell eher Verwaltung eigenen Vermögens.

Wenn aber wie hier, kurzfristig vermietet wird und zudem noch ergänzende Leistungen erbracht werden (Frühstück; vielleicht Reinigung), haben wir es doch fast mit einem pensionsähnlichen Betrieb zu tun, der zweifelsohne ein Gewerbe darstellt und entsprechend angezeigt werden muss.

[SCHILD=4]Tschüss und schönen Feierabend![/SCHILD]

Frank Schuster



Gepostet am 08.07.2008 um 16:26 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=25773#post25773


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