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» kurzfristiges Vermieten von Zimmern «

Hallo zusammen,

hab mal wieder ein Problem.  Weißnicht  
Es werden durch eine Person in dessen Privathaus (Nebengebäude) immer wieder kurzfristig Zimmer an Handwerker für mehrere Tage oder Wochen vermietet. Dabei wird Frühstück und Reinigung in Rechnung gestellt. Er sagt aber ausdrücklich, dass er keine Ferienwohnungen vermietet.
Allerding will er jetzt damit auch werben, dass er kurzfristig Zimmer an Handwerker vermietet.

Die Gemeinde und ich überlegen jetzt, ob es sich hier um ein stehendes Gewerbe handelt oder nicht, da ja das Vermieten nicht unter Gewerbe fällt, außer wiederum bei Ferienwohnungen.

 Danke  , aus Rosenheim



Gepostet am 08.07.2008 um 15:12 von:
Benutzer: Andrea Feiertag
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