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    in die Gemeinde,

gibt es für gewerbliche Spielhallen (§ 33 i GewO) ein System zur Spielersperre?

Bei uns geht es um eine extrem spielsüchtige Person, welche für einen größeren örtlichen Bereich gesperrt werden sollte, zumal diese Person in Zusammenhang mit der Spielsucht Straftaten begangen hat.
Nach meinen Erkenntnissen besteht lediglich für Spielbanken ein System zur Spielersperre nach dem GlüStV.
Alternativ: Könnte man eine faktische Sperre durch Auflagen erzielen und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage?

Bin für jeden Tipp aus der Gemeinde dankbar.



Gepostet am 08.07.2008 um 08:12 von:
Benutzer: Schwarzer
Der Original-Beitrag :
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