Forum-Gewerberecht

» Alkoholkonsum von Jugendlichen «

Tja, was soll man dazu sagen........

Bei uns machen wir die Jugendschutzkontrollen selbst. Da weiß ich wenigstens was war und ist.

Wir hatten einmal einen solchen Fall. Hier lohnt sich eine gründliche Ermittlung. Wir haben damals von Amts wegen ein Bußgeldverfahren eingeleitet und die "betroffenen" Jugendliche alle als Zeugen vernommen. Nachdem wir deren Aussagen alle protokoliert hatten, haben wir uns den Gaststättenbetreiber als Beschuldigten im Bußgeldverfahren vorgeladen.

!! Achtung !! kommen Sie hier, nach den Aussagen der Jugendlichen zu der Erkenntnis, dass es sich um einen Fall des § 27 Abs. 2 JuSchG erfüllt, müssen Sie das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgeben. !!

Nach der Anhörung des Betreibers haben wir unsere Entscheidung getroffen und ein Bußgeld verhängt. Allerdings hatten wir dieses ausführlich mit dem Betreiber besprochen und ihm begründet, so dass wir auch mit keinem Einspruch rechnen mußten.

Die Kontrollen unsererseits sind bei den Gastwirten und bei den meisten Besuchern durchweg positiv angenommen worden, hier macht eben der Ton die Musik. Nicht zu letzt hat unser Landrat diese Kontrolle von den Bürgermeistern gewünscht und unser Stadtparlament hat dieses Beschlossen und uns somit dazu verpflichtet für eine Überwachung zu sorgen.

Rechtsgrundlage könnte das HSOG sein, würde ich mal so ganz frech in den Raum werfen, aber das sollte uns nicht beschäftigen, da in NRW sicher ein eigenes Polizeigesetz besteht, mit dem ich mich nicht auskenne. ABer wenn die Polizei nichts macht, müßten die Kolleginnen/en ja eine Rechtsgrundlage für die Kontrollen haben.



Gepostet am 17.02.2006 um 07:58 von:
Benutzer: Gewerbeamt Dreieich
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2572#post2572


Beitrags-Print by Breuer76