Forum-Gewerberecht
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Hallo und
aussem Sauerland,
ich denke, wir arbeiten nach dem Motto "Einzelfallentscheidung"?
Für mich heißt das, dass ich in jedem Fall, egal welcher Hintergrund vorliegt, eine Zukunftsprognose erstellen muss. Wenn die für mich positiv ausfällt, auch wenn der Betroffene vorher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, untersage ich das Gewerbe nicht.
Gepostet am 17.02.2006 um 06:17 von:
Benutzer: Gewerbeordnung Arnsberg
Der Original-Beitrag :
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