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Hallo

das ist das komische. Der Verein hat sich vor der Gew.anmeldung mit der Bauaufsicht rumgestritten. War alles in trockenen Tüchern, bis zur Anmeldung einer Gaststättenerlaubnis. Da fehlte auf einmal die Zuwegung. Und von denen wurde geraten, eine Gew.anmeldung nach §2 GastG zu machen. Was der Verein natürlich nun gemacht hat.

Leider stecke ich im Bauordnungsrecht nicht so drinn, um entscheiden zu können, ob das nun so alles passt.

MfG

Ronny-LE



Gepostet am 06.07.2008 um 12:30 von:
Benutzer: ronny-le
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