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 Moin    Moin   aus Thüringen,

der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 4. Juli 2008 mit dem Entwurf eines [I]Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb[/I] beschäftigt.

Dazu die folgende Pressemitteilung:
Quelle: [URL]http://www.bundesrat.de[/URL]

[QUOTE][B]Schlankere Umsetzung von EU-Recht[/B]

Der Bundesrat hat heute zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen, der der Umsetzung einer EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken im Binnenmarkt dient.

Dabei bemängelt der Bundesrat, dass der Gesetzentwurf von der ursprünglich angekündigten möglichst schlanken Umsetzung der Richtlinie unter weitestgehender Beibehaltung des geltenden nationalen Rechts abweicht. Das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb war bereits 2004 im Vorgriff auf die EU-Richtlinie umfassend novelliert worden. Der Bundesrat bittet, die Abweichungen vom bisherigen Konzept des Referentenentwurfs zu überprüfen und möglichst zurückzuführen.

Ob die geplante Neudefinition der irreführenden geschäftlichen Handlung überhaupt notwendig ist, bedürfe ebenso der Prüfung wie die Frage, ob der Begriff der "wesentlichen Informationen" klarer gefasst werden kann. Zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung schlägt der Bundesrat vor, nicht nur eine mündliche, sondern eine schriftliche vorherige und ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers zur Bedingung zu machen.[/QUOTE]

Weitere Info siehe BR-Drucksache 345/1/08 [URL=http://www.bundesrat.de/cln_090/SharedDocs/Drucksachen/2008/0301-400/3
45-1-08,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/345-1-08.pdf]   [/URL]

Siehe hierzu auch den Thread [B][URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=3044]"EU-Richt
linie über unlautere Geschäftspraktiken"[/URL][/B]



Gepostet am 05.07.2008 um 07:00 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=25688#post25688


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