Forum-Gewerberecht

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 Moin   zusammen,

also ich finde die Haltung von @Hammersen sympathisch, da auch ich aufgrund meiner Erfahrungen in der Fachaufsicht davon ausgehe, dass es insbesondere bei kleineren Kommunen eher Kolleginnen / Kollegen gibt, die zu nachsichtig sind, als solche, die zu hart agieren.

Im Vollzug stimme ich ganz klar Kollegen Kramer und @Neuss zu.  Applaus   Auch ich nehme meinen Hintern vorzusgweise erst dann aus der Deckung, wenn ich sicher bin, dass ihn mir der Feind nicht gleich wieder abschießt. Das ist aber auch deswegen nicht verkehrt, weil uns das Gaststätten- und Gewerberecht doch die geeigneten Waffen an die Hand gibt, nämlich das Beschäftigungsverbot einerseits und die Möglichkeit der GU wegen Einfluss eines unzuverlässigen Dritten auf den Geschäftsbetrieb andererseits.

Noch ein Wort zum Strohmannverhältnis. Ich erlebe es oft, dass die angeblich oder tatsächlich vorgeschobenen Personen in der Tat das Unternehmerrisiko tragen und damit tasächlich als Gewerbetreibende einzustufen sind. Soweit ich weiß, geht man in der Literatur aber davon aus, dass der Strohmann eigentlicher Gewerbetreibender ist. Da mag in der Praxis viel vielleicht sogar bestimmenden Einfluss ausüben, Gewerbetreibender (=Hintermann eines Strohmannes) wäre er aber noch nicht zwingend. Höre ich Widerspruch?

Gruß aus Mittelhessen
   
Frank Schuster



Gepostet am 04.07.2008 um 10:17 von:
Benutzer: Civil Servant
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