Forum-Gewerberecht

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Hallo Herr Kramer,

ich hatte gerade eine Anfrage ins Forum zum Beschäftigungs- und Betretungsverbot gesetzt, da sehe ich ihre Antwort, dass sie solches schon verhängt haben.

Haben Sie vielleicht für mich Muster, wie ich hier vorgehe? Anhörung ist doch sicherlich vorwegzusetzen. Dann die Verfügung an den Gastwirt + Duldung an den Betroffenen - oder. Mit § 21 und insbes. einem Aufenthaltsproblem des Unzuverlässigen musste ich mich erst einmal vor Jahrhunderten beschäftigen. Und bei der Hitze kriege ich eh keinen vernünftigen Gedankengang zu Wege.



Gepostet am 03.07.2008 um 13:59 von:
Benutzer: C. Schröder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=25624#post25624


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