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» Geldspielgeräte in Wettannahmestelle ? «

Danke für die schnelle Antwort!

Betreiber der Wettannahmestelle verkauft (sozusagen als Nebenleistung) alkoholfreie Getränke, hauptsächlich Kaffee an Kunden, während diese die Wettscheine ausfüllen. Er hat dieses auch gewerberechtlich mit "Verkauf alkoholfreier Getränke" angemeldet. Kann über diesen "Umweg" argumentiert werden, es handelt sich (auch) um eine Schankwirtschaft? Dann wiederum wäre die Voraussetzung der SpielV erfüllt.



Gepostet am 16.02.2006 um 16:26 von:
Benutzer: Graskamp, Stadt Geseke
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2562#post2562


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