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» Geldspielgeräte in Wettannahmestelle ? «

Moin, Moin nach Geseke,

einen solchen Fall hatte ich hier vor knapp einem Jahr. Nur wurde hier erst garnicht ein Antrag nach § 33 c Abs. 3 gestellt worden ist. Bin auch erst nach 2 Monaten durch Zufall auf das Gerät gestoßen.
Gegen den Aufsteller habe ich ein Bußgeld festgesetzt und das Gerät entfernen lassen.

Eine Geeignetheitsbestätigung kann wegen der fehlenden Voraussetzungen hinsichtlich § 1 Abs. 1 SpielV nicht erfolgen.

Ich meine mich erinnern zu können, im Forum zu diesem Thema schon etwas gelesen zu haben. Aber wo  Weißnicht  

Gruß



Gepostet am 16.02.2006 um 16:10 von:
Benutzer: C.Kötter
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2560#post2560


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