Forum-Gewerberecht

» Geldspielgeräte in Wettannahmestelle ? «

Hallo zusammen;
bin seit Monaten im Forum registriert und verfolge Diskussionen mehr oder weniger regelmäßig mit großem Interesse.

Auch wir in Geseke sind jetzt von der Eröffnung einer Wettannahmestelle für Sportwetten heimgesucht worden. Verfahren ist klar, OV (Untersagung) ohne Anordnung der sofortigen Vollziehung, Widerspruch auf Eis legen und abwarten, bis heiß ersehntes Urteil endlich gesprochen ist.

Betreiber (angemeldet ist Vermittlung von Sportwetten und Internet-Cafe) hat nun Automatenaufsteller mit der Aufstellung von zwei Geldspielautomaten beauftragt. Der Aufsteller beantragt nunmehr die Geeignetheitsbestätigung.

Die Voraussetzungen der SpielV liegen meines Erachtens nicht vor:
keine Schank- oder Speisewirtschaft, keine konzessionierte Spielhalle, kein Beherbergungsbetrieb.

Liege ich da richtig?



Gepostet am 16.02.2006 um 15:54 von:
Benutzer: Graskamp, Stadt Geseke
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2559#post2559


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