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Hallo junior08,

in Deiner Aufstellung fehlen u. a.

Kraftfahrzeugkosten
Steuerberatungskosten

und natürlich die Vergnügungssteuer.

Außerdem muss der Kredit verzinst und zurückgezahlt werden.

Solltest Du eine eingeführte Spielhalle übernehmen wäre ggfs. der Kaufpreis noch zu berücksichtigen.

Der optimale Automatenmix ist seeeehr wichtig ! Du musst Geräte nehmen, die von den Spielern gern bespielt werden.
Wenn Du Kontakt mit einem Verband aufgenommen hast bin ich sicher, dass diese Personen Dich gut beraten werden in der Frage, welche Geräte augenblicklich von den Spielern verstärkt bespielt werden !

Grüße



Gepostet am 01.07.2008 um 16:59 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=25521#post25521


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