Forum-Gewerberecht

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Vermittlung von Sportwetten in das EG Ausland kann nach dem Beschluss des BVerfG nicht mit Sofortvollzug untersagt werden. Wer wissen will, nach welchen Regelungen z.B. in Österreich die Sportwetten veranstaltet werden, sollte folgendem Link folgen:

[URL]http://www.salzburg.gv.at/themen/wt/betrieb_gewerbe-2/sportwetten.htm[
/URL]

Die Sportwettunternehmen (Buchmacher) werden in Österreich vom jeweiligen Bundesland zugelassen. Die Regelungen unterscheiden sich wohl nur in Nuancen, die beste Darstellung die ich bisher gefunden habe, bietet das Bundesland Salzburg.

Auch Malta ist als Standort für Wettunternehmen recht beliebt. Wer wissen will, wie die Malteser ihre Sportwettbüros lizensieren, folge bitte diesem Link:

[URL]www.lga.org.mt/mta/home.asp[/URL]

Mit guten Englischkenntnissen (offizielle Amtssprache auf Malta) kann man dem dortigen Reglement entnehmen, dass die Sportwettanbieter eigentlich nur Internet-Wettbüros betreiben dürfen. Die von verschiedenen Vermittlern vorgelegten "Class II Remote Gaming Licence" können daher eigentlich nicht als Grundlage für den Betrieb eines Vermittlungsbüros für Sportwetten dienen. Da die Tätigkeit des Anbieters auf den Betrieb eines Servers in Malta beschränkt ist, und sich die Spieler dort direkt einloggen und einen Account anmelden müssen, kann eigentlich kein Vermittler eingeschaltet werden. Da Malta die Tätigkeit der Buchmacher beschränkt, kann eine Untersagung, der auch nach maltesischem Recht unzulässigen Betätigung, kein Verstoß gegen EG-Recht sein.

Ich werde dies noch mit unserem Innenministerium klären, vielleicht hat hier jemand schon weitere Erfahrungen.

Im übrigen empfehle ich die obige Lektüre auch deshalb, da ich damit rechne, dass das BVerfG das derzeitige Totalverbot kippen wird. Die Bundesländer müssen dann Sportwettgesetze erlassen, die sich z.B. an den obigen, ausländischen Vorbildern oder am bereits bestehenden Rennwett- und Lotteriegesetz orientieren.

Warten wir´s ab.



Gepostet am 16.02.2006 um 09:36 von:
Benutzer: Ingolstadt
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