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Hallo UAVD,

ich habe eine Bitte:

[B]Wäre es eventuell möglich, das gesamte Schreiben der PTB an den UAVD hier einzustellen ? [/B]

Zitat on
Zwei Jahre ungeprüfte Glücksspielgeräte

Völlig unbefriedigend bezeichnete der erste Vorsitzende den Zustand welcher von der PTB mit Schreiben vom 7.2.2008 gegenüber dem UAVD dargestellt wurde. Die PTB erklärte darin, dass ein Geldspielgerät, welches nicht nachweisbar von den Ordnungsbehörden aus dem gewerblichen Betrieb heraus beschlagnahmt worden ist, nicht zu einem Manipulationsnachweis gegen Dritte genutzt werden könne. Das bedeutet soviel, dass eine außerplanmäßige Überprüfung der Bauartkonformität der eigenen Geräte nur in Verbindung mit einer Selbstanzeige und anschließender Beschlagnahmung möglich ist. Dies erklärt auch, warum dem UAVD über einen Zeitraum von mehr als 4 Monaten eine Terminierung einer Bauart-Überprüfung von Seiten der PTB versagt wurde.

Der erste Vorsitzende erklärte den Anwesenden, zu welchem Ergebnis eine Fernsteuerung von Glücksspielgeräten führen kann, insbesondere dann, wenn der Automatenaufsteller über das Insiderwissen eines Geräteherstellers verfügt. Unter diesen Voraussetzungen und der Tatsache, dass die aufgestellten Glücksspielgeräte innerhalb der ersten 2 Jahre keinerlei unabhängiger Überprüfung unterzogen werden, scheint es ein leichtes zu sein, Glücksspielgeräte beliebig fernzusteuern. Der UAVD wird sich daher für eine Bauart-Überprüfung vor jeder Erstauslieferung einsetzen. Nur so kann ein fairer Wettbewerb untereinander und ein transparenter Spielerschutz annähernd sichergestellt und verhindert werden, dass beim einen die Geräte mit „angezogener Handbremse“ laufen und beim anderen die gleichen Geräte mit „Vollgas“.
Zitat off


Ich glaube, dass da eventuell etwas aus dem Zusammenhang gerissen worden ist !

 Danke  

Grüße



Gepostet am 21.06.2008 um 18:45 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=25352#post25352


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